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1 Veranstaltung,Tagesordnung: Schützenfestabrechnung Anpassung der Geschäftsordnung Anträge Verschiedenes Vorgeschlagene Anpassung der Geschäftsordnung: §6 Festlichkeiten Bisher: (...) Das Schützenfest, soweit es zu Christi Himmelfahrt gefeiert wird, beginnt am Mittwoch vor Christi Himmelfahrt mit dem Abholen des Königspaares und evtl. Jubelmajestäten, dem Zapfenstreich und dem Festball. Am Donnerstag (Christi Himmelfahrt) nimmt das Fest seinen Verlauf mit dem Abholen der Fahnen, der Feier einer Andacht, der Abholung des Königspaares und evtl. Jubelmajestäten, dem Festumzug, der Parade, dem Kindertanz und dem Festball. Am Freitag nach Christi Himmelfahrt ist eine Schützenmesse für lebende und verstorbene Vereinsmitglieder zu lesen. Anschließend ist die Gefallenenehrung am Ehrenmal. Die Teilnahme an der Schützenmesse und an der Gefallenenehrung sollte Pflicht eines jeden Mitgliedes sein. Nach der Gefallenenehrung folgen das Schützenfrühstück, das Vogelschießen, das Abholen des neuen Königpaares, der Festzug mit Parade, der Kindertanz, Abholung der Gastvereine und der Festball. Die Königswürde kann jedes Mitglied erringen, welches das 20. Lebensjahr vollendet hat und 3 Jahre Vereinsmitglied ist. (...) Neu: (...) Das Schützenfest, soweit es zu Christi Himmelfahrt gefeiert wird, beginnt am Mittwoch vor Christi Himmelfahrt und läuft über Donnerstag (Christi Himmelfahrt) bis Freitag nach Christi Himmelfahrt. Im Laufe des Schützenfestes sind folgende Programmpunkte auf jeden Fall abzuhalten: a) ein Zapfenstreich b) eine Gefallenenehrung c) ein Schützenhochamt d) ein Vogelschießen um die Königswürde §6 Festlichkeiten Bisher: (...) Die Königswürde kann jedes Mitglied erringen, welches das 20. Lebensjahr vollendet hat und 3 Jahre Vereinsmitglied ist. (...) Neu: (...) Die Königswürde kann jedes Mitglied erringen, welches das 18. Lebensjahr vollendet hat. (...) §7 Ehrungen wird zu §8 Ehrungen §7 Mitgliedsbeitrag (Neuer Paragraph) Der jährliche Mitgliedsbeitrag beträgt 30,00 €. In diesem Beitrag ist eine Königsumlage in Höhe von 10,00 € enthalten. §8 Besondere Pflichten wird zu §9 Besondere Pflichten Bisher: (...) Für die zwischen dem Patronatsfest und dem Schützenfest verstorbenen Schützenbrüder werden am Schützenfestfreitag und für die zwischen dem Schützenfest und dem Patronatsfest verstorbenen Schützenbrüder am Patronatsfest Messen gelesen. (...) Neu: (...) Für die zwischen dem Patronatsfest und dem Schützenfest verstorbenen Schützenbrüder werden an Schützenfest und für die zwischen dem Schützenfest und dem Patronatsfest verstorbenen Schützenbrüder am Patronatsfest Messen gelesen. (...) Vorliegende Anträge 1. Antrag: Erhöhung des Mitgliedsbeitrages Inhalt zusammengefasst: Der Mitgliedsbeitrag soll um 10,00 € erhöht werden. 2. Antrag: Regelung zur erneuten Einbringung abgelehnter Anträge Inhalt zusammengefasst: Ein abgelehnter Antrag darf in gleicher Sache für die Dauer von zwei Jahren nicht erneut eingebracht werden. 3. Antrag: Regelung der Behandlung von Anträgen Inhalt zusammengefasst: Anträge sollen nur behandelt werden, wenn der Antragsteller bei der Versammlung anwesend ist. |
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